
Ab dem 25. August gilt das EU-weite Verkaufsverbot der Leuchtstoffröhren der Modelle T5- und T8. Diese Entwicklung könnte dazu führen, dass bei Ihnen bald das Licht ausgeht. Doch keine Sorge, es gibt eine hervorragende Alternative: LED Beleuchtung!
Die EU hat das Verbot erlassen, um den Einsatz gefährlicher Substanzen wie Quecksilber in Leuchtstoffröhren zu reduzieren und den Umweltschutz zu stärken.Angesichts der Risiken für Gesundheit und Umwelt sowie der Entsorgungsprobleme sollte auf den Einsatz von Quecksilber verzichtet werden.
Der Wechsel auf LED Beleuchtung bietet eine brillante Lösung. LEDs verbrauchen weniger Energie, haben eine längere Lebensdauer und sind frei von gefährlichen Chemikalien. Durch den Umstieg auf LEDs können nicht nur Energiekosten gespart werden, sondern auch unser ökologischer Fußabdruck deutlich reduziert werden!
Lasst uns gemeinsam die Zukunft des Lichts gestalten und auf die nachhaltige und strahlende Alternative setzen: LED Beleuchtung. So bleiben unsere Räume hell und die Umwelt wird geschont!

Wer kann dieses energetische Hilfsmittel beantragen? Diese LED Förderung können Unternehmen, kommunale Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Kirchen in Anspruch nehmen. wenn das umzurüstende Objekt mindestens fünf Jahre alt ist, es sich um einen gewerblichen Bestandsbau handelt, ein beheiztes Gebäude mit über 12 Grad Celsius ist und das Objekt angemietet oder zum eigenen Bestand gehört.
Sie wollen sich über weitere Details der LED Förderung informieren? Die kompetenten Experten der Hanse Licht Kontor helfen Ihnen gerne dabei. Sprechen Sie uns an!